Kirchenverfassung

Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern

Einen andern Grund kann niemand legen ausser dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.1. Korinther 3, 11

Artikel 1 Wesen und geschichtliche Grundlage der Kirche

1 Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Bern bekennt sich zu Jesus Christus als dem alleinigen Haupt der einen allgemeinen christlichen Kirche.
2 Sie findet ihn bezeugt in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments, die sie nach bestem Wissen und Gewissen unter der Leitung des Heiligen Geistes erforscht.
3 Sie weiss sich berufen zum Glauben an Gottes rettende Gnade, zum Dienst der Liebe und zu der Hoffnung auf das Kommen des Reiches Gottes.
4 Ihre geschichtliche Grundlage sind der Reformationserlass vom 7. Februar 1528, die zehn Schlussreden der Berner Disputation und der Berner Synodus von 1532.

Artikel 2 Auftrag der Kirche

1 Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Bern hat von ihrem Herrn den Auftrag, allem Volk in Kirche und Welt die Frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen.
2 Sie versieht diesen Dienst zum Aufbau der Gemeinde durch Predigt, Taufe und Abendmahl, Lehre, Unterweisung der Kinder und Jugendlichen, Seelsorge, Liebestätigkeit, innere und äussere Mission und jedes andere ihr zur Verfügung stehende Mittel.
3 Sie ruft ihre Glieder ohne Ansehen der Person zur Busse, zum Glauben und zur Heiligung und ermahnt sie zu tätiger Teilnahme am Leben der Kirche.
4 Sie bezeugt, dass das Wort Gottes für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur gilt. Sie bekämpft daher alles Unrecht sowie jede leibliche und geistige Not und ihre Ursachen.